"Breite" - 2. Änderung

Bildechingenrechtskräftig Bebauungsplan

2. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.09.1989 die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Breite“ in Horb am Neckar-Bildechingen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen

Mit der Änderung wurde die Fläche für den Gemeinbedarf nach Westen erweitert, um den geplanten Kindergartenbau abzusichern und die angrenzende Obstbaumwiese zu erhalten.

Die 2. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 14.11.1989 rechtskräftig.

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