1. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.08.1977 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Breite“ in Horb am Neckar-Bildechingen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen
Mit der Änderung wurde der ausgewiesene Tennisplatz der Wohnbebauung zugeführt.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 19.12.1977 rechtskräftig.