"Kühlwiesen I"

Altheimrechtskräftig Bebauungsplan

Der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist allgemeines Wohngebiet (WA). Die Bebauung wird in offener Bauweise mit ein- bis zweigeschossigen freistehenden Satteldachgebäuden und in besonderer Bauweise (einseitigem zwingendem Grenzbau) mit zweigeschossigen Satteldachhausgruppen (Doppelhäuser) erfolgen. Das Baugebiet liegt westlich der Ortslage von Horb am Neckar-Altheim. Zwischen Ortsrand und Baugebiet wird die bestehende Fläche mit Baumbestand und Hausgärten erhalten.

Der Bebauungsplan "Kühlwiesen I" in Horb am Neckar-Altheim ist seit dem 03.11.1988 rechtskräftig.


Änderungen:

1. Änderung

2. Änderung

3. Änderung

Organisationseinheit