"Kühlwiesen I" - 2. Änderung

Altheimrechtskräftig Bebauungsplan

2. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat am 26.06.2001 die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Kühlwiesen I" in Horb am Neckar-Altheim im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.

Die Änderung siehr vor, im Bereich der festgesetzten privaten Grünfläche auf Fls-Nr. 854/2 ein Baufenster für ein Wohngebäude auszuweisen.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes ist seit dem 03.07.2001 rechtskräftig.

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