2. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat am 26.06.2001 die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Kühlwiesen I" in Horb am Neckar-Altheim im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.
Die Änderung siehr vor, im Bereich der festgesetzten privaten Grünfläche auf Fls-Nr. 854/2 ein Baufenster für ein Wohngebäude auszuweisen.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes ist seit dem 03.07.2001 rechtskräftig.