1. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat am 06.11.1990 die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kühlwiesen I" in Horb am Neckar-Altheim im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.
Die Änderung siehr vor, einen Teil des Flurstücks 817/1 entlang des öffentlichen Fußwegs als Allgemeines Wohngebiet auszuweisen, so dass ein Baugrundstück entsteht. Bisher ist die Fläche als private Grünfläche dargestellt.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes ist seit dem 29.01.1991 rechtskräftig.