"Kühlwiesen I" - 3. Änderung

Altheimrechtskräftig Bebauungsplan

3. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat am 22.07.2025 die 3. Änderung des Bebauungsplanes "Kühlwiesen I" in Horb am Neckar-Altheim im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Satzung beschlossen.

Mit der Änderung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung mit Garagen und Stellplätzen in zweiter Reihe, die über eine private Zuwegung erschlossen werden, geschaffen. Der Geltungsbereich der Änderung befindet sich am Siedlungsrand des Horber Stadtteils Altheim innerhalb des ausgewiesenen Wohngebiets „Kühlwiesen“ entlang der „Kühlwiesenstraße“.   

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften sind seit dem 29.08.2025 rechtskräftig.

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