"Wolfbaumer Weg"

Ahldorfrechtskräftig Bebauungsplan

Aufgrund von Bauinteressenten im Gebiet und der bereits vorhandenen Ausweisung als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan wurde die Aufstellung des Bebauungsplan "Wolfbaumer Weg" durch den Gemeinderat am 02.06.1970 beschlossen.

Der Bebauungsplan "Wolfbaumer Weg" in Horb am Neckar-Ahldorf ist seit dem 15.09.1972 rechtskräftig.


Änderungen:

1. Änderung

2. Änderung

Organisationseinheit