1. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.03.1979 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wolfbaumer Weg“ in Horb am Neckar-Ahldorf im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.
Mit der Änderung wurde statt der vorgesehenen verdichtetet Bebauung freistehende Satteldachgebäude ermöglicht.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes ist seit dem 25.05.1979 rechtskräftig.