"Wolfbaumer Weg" - 1. Änderung

Ahldorfrechtskräftig Bebauungsplan

1. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.03.1979 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wolfbaumer Weg“ in Horb am Neckar-Ahldorf im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen. 

Mit der Änderung wurde statt der vorgesehenen verdichtetet Bebauung freistehende Satteldachgebäude ermöglicht.  

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes ist seit dem 25.05.1979 rechtskräftig.

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