"Wolfbaumer Weg" - 2. Änderung

Ahldorfrechtskräftig Bebauungsplan

2. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.05.1990 die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wolfbaumer Weg“ in Horb am Neckar-Ahldorf im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen. 

Mit der Änderung wurde der geplante Wendekreis zur Erschließung von vier Grundstücken auf einen Wendehammer reduziert. Zudem entfällt der geplante Fußweg und wird durch ein Leitungsrecht ersetzt.  

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes ist seit dem 10.07.1990 rechtskräftig.

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