Das Baugebiet wird als Allgemeines Wohngebiet mit offener Bauweise ausgewiesen. Der Geltungsbereich schließt sich nordwestlichen an den bereits bestehenden Bebauungsplan "Hirsche-Mühlwasen" an.
Der Bebauungsplan "Hirsche-Mühlwasen II" in Horb am Neckar-Bildechingen ist seit dem 15.07.1974 rechtskräftig.