Hirsche-Mühlwasen II" - 2. Änderung

Bildechingenrechtskräftig Bebauungsplan

2. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.07.1991 die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Hirsche-Mühlwasen II“ in Horb am Neckar-Bildechingen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.

Im Rahmen des Bebauungsplan wurde das ehemalige Gebäude Fichtenweg Nr. 4 (Wohnhaus mit Ökonomie) in den Neubaugebietsteil einbezogen. Mit der dort zulässigen GFZ 0,5 und Geschoßzahl (I) ist eine der Ortsmitte angemessene und von der Denkmalschutzbehördegeforderte Ersatzbebauung nicht erzielbar, sodass eine Änderung vorgenommen werden muss. Gleichzeitig soll über ein weiteres Baufenster eine zusätzliche Baumöglichkeit geschaffen werden.

Die 2. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 15.10.1991 rechtskräftig.

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