"Hirsche-Mühlwasen II" - 1. Änderung

Bildechingenrechtskräftig Bebauungsplan

1. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.09.1988 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hirsche-Mühlwasen II“ in Horb am Neckar-Bildechingen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.

Mit der Änderung wurde die überbaubare Fläche des Geltungsbereich vergrößert und die Zufahrt zu Flst. Nr. 941/4 über Flst. Nr. 942/2 durch eine Baulast gesichert.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 28.03.1989 rechtskräftig.

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