1. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.09.1988 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hirsche-Mühlwasen II“ in Horb am Neckar-Bildechingen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.
Mit der Änderung wurde die überbaubare Fläche des Geltungsbereich vergrößert und die Zufahrt zu Flst. Nr. 941/4 über Flst. Nr. 942/2 durch eine Baulast gesichert.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 28.03.1989 rechtskräftig.