"GE Haiterbacher Steige II"

Talheimrechtskräftig Bebauungsplan

Der Gemeinderat der Stadt Horb a.N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30. September 2014 den Bebauungsplan „GE Haiterbacher Steige II“ und die Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Musterhäuser“ in Horb a.N.-Talheim als Satzung nach § 10 BauGB beschlossen.

In dem neuen Bebauungsplan „GE Haiterbacher Steige II“ ist u.a. eine Gewerbegebietsfläche ausgewiesen. Er überlagert in Teilbereichen den rechtsverbindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Sondergebiet Musterhäuser“. Mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes „GE Haiterbacher Steige II“  wird der überlagerte Teilbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Sondergebiet Musterhäuser“ aufgehoben.

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften "GE Haiterbacher Steige II" sind seit dem 10.10.2014 rechtsverbindlich.


Änderungen:

1. Änderung

2. Änderung

Organisationseinheit