"GE Haiterbacher Steige II" - 2. Änderung

Talheimrechtskräftig Bebauungsplan

2. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb a.N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28. April 2020, die 2. Änderung des Bebauungsplanes „GE Haiterbacher Steige II“ und die Aufhebung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Musterhäuser“ in Horb a.N.-Talheim als Satzung beschlossen.

Mit der Änderung wird die bisherige Fläche des Bebauungsplanes „Sondergebiets Musterhäuser“ in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „GE Haiterbacher Steige II“ übernommen und in Teilen als „Gewerbegebiet“ ausgewiesen. Die vorgesehene Nutzung „Musterhäuser“ war nicht mehr zu realisieren, so dass in Folge die betroffenen restlichen Flächen in den Bebauungsplan „GE Haiterbacher Steige II“ einbezogen wurden und der Bebauungsplan „Sondergebiet Musterhäuser“ somit aufgehoben wird.

Die ortsübliche Bekanntmachung der Änderung des Bebauungsplanes erfolgte am 15.05.2020 im Amtsblatt der Stadt Horb a.N. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes wurde somit am 15.05.2020 rechtsverbindlich.

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