"GE Haiterbacher Steige II" - 1. Änderung

Talheimrechtskräftig Bebauungsplan

1. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb a.N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25. Oktober 2016 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „GE Haiterbacher Steige II“ in Horb a.N.-Talheim im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB als Satzung beschlossen. 

Mit der Änderung wurde  auf dem Grundstück Flst.Nr. 1864/3 Gemarkung Talheim das Baufenster im Gewerbegebiet (GE) erweitert und ein Pflanzgebot verschoben.

Die ortsübliche Bekanntmachung der Änderung des Bebauungsplanes erfolgte am 04.11.2016 im Amtsblatt der Stadt Horb a.N. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes wurde somit am 04.11.2016 rechtsverbindlich.

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