Der Bebauungsplan "Breite II" ist aus dem Entwurf zum Flächennutzungsplan entwickelt und schließt die Lücke zwischen Ortsrand und Bebauungsplan "Breite". Das Baugebiet wird als Reines Wohngebiet (WR) ohne Ausnahmen nach Abs. 3 BauNVO und als Allgemeines Wohngebiet (WA) mit Ausnahmen nach Abs. 3 Ziff. 1 und 3 BauNVO ausgewiesen. Es soll in offener Bauweise mit ein-zweigeschossigen freistehenden Sattel- und Flachdachgebäuden überbaut werden. Im Bebauungsplan sind ein Kinderspielplatz, Parkanlagen und Parkplätze vorgesehen.

Der Bebauungsplan "Breite II“ in Horb am Neckar-Bittelbronn ist seit dem 24.08.1977 rechtskräftig. 


Änderungen:

1. Änderung

2. Änderung

3. Änderung

4. Änderung

5. Änderung

6. Änderung

Organisationseinheit