3. Änderung
Die Änderung sieht vor, auf dem Flurstück Nr. 773 die Firstrichtung des Hauptbaukörpers um 90° zu drehen. Zudem wird für das Flst. Nr. 774 die Fläche für Garagen versetzt. Dafür muß die überbaubare Fläche um ca. 1,50 m nach Süden verschoben werden.
Die 3. Änderung des Bebauungsplans ”Breite II” in Horb am Neckar-Bittelbronn ist seit dem 27.02.1990 rechtsverbindlich.