"Breite II" - 6. Änderung

Bittelbronnrechtskräftig Bebauungsplan

6. Änderung

Im Zuge der 5. Änderung wurde durch eine Teilüberplanung des nördlichen Bereichs Baurecht für weitere Bauplätze geschaffen. Auf dem Grundstück Fist. Nr. 803 wurde ein einzelnes ca. 11 Meter auf ca. 13 Meter großes Baufensters ausgewiesen. Auf den angrenzenden Flurstücken besteht das Baurecht anhand großzügiger, über Grundstückgrenzen hinweg durchgezogener Baufenster. Dadurch ist die Bebaubarkeit des o.g. Grundstückes stark eingeschränkt. Durch die Änderung des Bebauungsplans soll in einem größeren Teilbereichs des Grundstücks eine Bebauung ermöglicht werden.

Die 6. Änderung des Bebauungsplans ”Breite II” in Horb am Neckar-Bittelbronn ist seit dem 03.05.2013 rechtsverbindlich.

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