Das Bebauungsplangebiet gliedert sich in ein Gewerbegebiet, ein Mischgebiet und ein Wohngebiet, das wiederum z. T. als Allgemeines und Reines Wohngebiet dargestellt ist und einem Sondergebiet für die vorhandene Straßenmeisterei. Der Geltungsbereich des Bebauungsplan umfasst eine Fläche von ca. 6,11 ha.
Der Bebauungsplan „Gries III“ in Horb am Neckar-Bildechingen ist seit 03.11.1992 rechtskräftig.