2. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.05.2004 die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gries III“ in Horb am Neckar-Bildechingen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.
Mit der Änderung wurde die Nutzung des Flst. Nr. 4155 von Mischgebiet (MI) in Allgemeines Wohngebiet (WA) geändert, das Baufenster wird zugunsten einer Bebauung mit 2 Doppelhäusern mit der Firstrichtung senkrecht zur Erschließungsstraße abgeändert, die Textlichen Festsetzungen im Bereich der Änderung werden entsprechend angepasst.
Die 2. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 14.05.2004 rechtskräftig.