"Gries III" - 1. Änderung

Bildechingenrechtskräftig Bebauungsplan

1. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 17.10.1995 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gries III“ in Horb am Neckar-Bildechingen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen. 

Mit der Änderung wurde das Baufenster auf dem Flst. Nr. 4152 vergrößert und die Grundflächen- sowie Geschossflächenanzahl erhöht.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 07.11.1995 rechtskräftig.

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