Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen

Ihr geplantes Vorhaben ist nicht verfahrensfrei und die Voraussetzungen des Kenntnisgabeverfahrens liegen vor? Dann können Sie als Bauherr wählen zwischen

dem Kenntnisgabeverfahren und
dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren.

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14.09.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg