Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
Ihr geplantes Vorhaben ist nicht verfahrensfrei und die Voraussetzungen des Kenntnisgabeverfahrens liegen vor? Dann können Sie als Bauherr wählen zwischen
dem Kenntnisgabeverfahren und
dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren.
Ergänzende Information zum Online-Prozess