Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen

Sie möchten die Nutzung einer baulichen Anlage ändern lassen? Dafür kommen ein Kenntnisgabeverfahren oder ein Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren in Betracht.

Es sei denn, die Nutzungsänderung ist verfahrensfrei, beispielsweise bei bloßen Instandhaltungsarbeiten.

Informationen zum virtuellen Bauamt

Ergänzende Information zum Online-Prozess

Kostenlose BundID erforderlich

Kontakt

Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO):

  • § 2 Begriffe
  • § 50 Verfahrensfreie Vorhaben

30.01.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg