Virtuelles Bauamt

Seit dem 1. Januar 2025 erfolgt die Einreichung und Bearbeitung von Bauanträgen bei der Stadt Horb am Neckar ausschließlich digital. Über das virtuelle Bauamt (ViBa) der Stadt Horb am Neckar können Sie Ihre Anträge einfach und digital ausfüllen und einreichen. Zeitnah können Sie hierüber auch Dokumente nachreichen und nach abgeschlossener Prüfung Ihren Bescheid abrufen.

Auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Informationen zur digitalen Antragstellung. Bitte beachten Sie unbedingt die untenstehenden Hinweise und Vorgaben, insbesondere für die Bezeichnung der Bauvorlagen. Bei falscher Bezeichnung der Bauvorlagen muss der Antrag neu eingereicht werden.

Anträge im virtuellen Bauamt

Folgende Verfahren können digital bei der Antragstellung im virtuellen Bauamt ausgewählt werden:

  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO
  • Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO
  • Baugenehmigung nach § 58 LBO
  • Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO
  • Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO
  • Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO
  • Kenntnisgabe nach § 51 LBO
  • Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen
  • Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
  • Antrag Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Bauvoranfrage nach § 57 LBO
  • Ausnahme von der Veränderungssperre beantragen
  • Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO
  • Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt (Bescheid) einlegen

Informationen und Hinweise zur Antragstellung

Das öffentliche Baurecht entwickelt sich schnell weiter.  Vorschriften und Formulare werden fortlaufend angepasst. Infomationen hierzu und die zur Einreichung zu verwendenden Vordrucke für das baurechtliche Verfahren finden Sie auf der Seite des zuständigen Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen :

Link zum MInisterium für Landesentwicklung und Wohnen

Mit der neuen Plattform "BAU THE LÄND“ stellt das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen umfassende Informationen rund um das Bauen in Baden-Württemberg sowie zum Virtuelle Bauamt zentral zur Verfügung.

Link zur Wissensplattform "BAU THE LÄND"  

Statistische Erhebungsbögen werden lediglich als bearbeitbare PDF-Dateien angenommen.

Registrierung für das virtuelle Bauamt

Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie eine BundID. Die BundID ist ein von der Bundesregierung angebotenes zentrales Konto, mit dem Sie digitale Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen können. Bei der Bauantragstellung ist ein hohes Vertrauensniveau erforderlich. Für die Einrichtung der BundID benötigen Sie einen Online-Ausweis. Diesen können Sie in ihrem örtlichen Bürgerservice beantragen oder (re-)aktivieren lassen. Alternativ können Sie auch ihr ELSTER-Konto für die Anmeldung verwenden.

Information: Antragsteller als Privatperson (PDF)

Information: Anleitung ViBa Horb a. N. (PDF)

Für die Antragstellung als Unternehmen benötigten Sie ein Unternehmenskonto. Mit der zum Unternehmen zugehörigen Steuernummer können Sie ein ELSTER-Konto erstellen. Dazu erhalten Sie ein ELSTER-Zertifikat, mit dem Sie sich anmelden können. Bitte beachten Sie, dass ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, weswegen Sie 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung mit einem Unternehmenskonto einplanen sollten.

Information: Antragsteller als Unternehmen (PDF)

Information: Anleitung ViBa Horb a. N. (PDF)

Sofern der Bauherr den Antrag nicht selbst einreicht, ist grundsätzlich eine Vollmacht für den Entwurfsverfasser notwendig. Darin verpflichtet sich der Entwurfsverfasser dazu, alle verfahrenstechnischen Angelegenheiten wahrzunehmen und an die Bauherrschaft weiterzuleiten. Ein unverbindliches Muster finden Sie hier:

Formular: Vollmacht zur Einreichung eines Bauantrags Horb a. N. (PDF)
 
Die Bauherrschaft muss aktiv tätig werden, wenn ein Verfahrensbevollmächtigter (bspw. Architekt) den Antrag über das virtuelle Bauamt für sie einreicht. Dies kann zum einen durch das Freizeichnen des digitalen Bauantrags erfolgen: Hierzu ist eine Registrierung notwendig. Eine Anleitung finden Sie hier:

Information: Anwendungsfall Zusammenarbeit Bauherrschaft (PDF)

Bezeichnung von Bauvorlagen

Um die Verfahren übersichtlich und einheitlich darzustellen, wurden Vorgaben für die Bezeichnung der digitalen Bauvorlagen erstellt. Um Beachtung wird gebeten.

Information: Vorgaben für die Benennung von Dokumenten Horb a. N. (PDF)

Tipps und Tricks für die digitale Antragstellung

Die digitalen Dokumente müssen alle im „Portable Document Format Archivable" (PDF/A) eingereicht werden.
 
Achten Sie daher bei der Vorbereitung Ihrer Dokumente darauf, dass diese im PDF/A-Format vorliegen. Abweichend davon vorliegende digitale Dokumente werden im PDF/A-Format nachgefordert. Nur im PDF/A-Format vorliegende digitale Dokumente sind für die Langzeitarchivierung geeignet und gesetzlich für die elektronische Übermittlung zugelassen.
 
Ergänzende Erläuterungen zum PDF/A-Format:

Für die Langzeitarchivierung digitaler Dokumente, also die langfristige Aufbewahrung von digitalen Dokumenten, wird das sog. PDF/A-Format verwendet.
Es basiert auf dem bekannten PDF-Format, wurde jedoch von der International Organization for Standardization (ISO) standardisiert, um sicher zu stellen, dass Dokumente auch nach vielen Jahren noch lesbar und unverändert sind.
 
PDF/A-Dokumente weisen folgende Merkmale auf:

  • Keine Verschlüsselung
  • Keine Audio- und Video-Inhalte
  • Farben und Schriften müssen so definiert sein, damit Sie auch in Zukunft noch korrekt dargestellt werden können
  • Keine externen Verweise

Alle Formate und Inhalte in einem Dokument müssen so eingebettet sein, dass auch in Zukunft für deren Darstellung keine externe Ressource benötigt wird.
 
An der Datei-Endung ".pdf" ist jedoch nicht erkennbar, ob es sich um eine Datei im herkömmlichen PDF-Format handelt oder ob es sich um eine Datei im PDF/A-Format handelt. Um das zu erkennen, erscheint in den meisten Softwareprodukten, die PDF-Dateien lesen können, am oberen Rand ein farblich markierter Hinweis, auf die PDF/A-Konformität.

Die Darstellung unterscheidet sich von Softwareprodukt zu Softwareprodukt.
 
Microsoft-Office-Produkte (bspw. Word und Excel) sowie LibreOffice bieten die Möglichkeit, Dokumente direkt im PDF/A-Format abzuspeichern. Über die folgende oder eine ähnliche Befehlsfolge kann mit den unterschiedlichen Software-Produkten und -ständen eine PDF/A-Datei erzeugt werden:
"Datei" -> "Exportieren" -> "PDF/XPS-Dokument erstellen" -> Dateityp "PDF (*pdf)" -> PDF-Option "ISO 19005-1-kompatibel (PDF/A)" über das Optionsfeld auswählen -> OK.
 
Kostenlose PDF-Konverter bieten die Möglichkeit, eine herkömmliche PDF-Datei in eine PDF/A-Datei umzuwandeln. In der Regel wird in einem solchen PDF-Konverter die PDF-Datei geöffnet und über Befehlsfolgen wie bspw.  "Datei" -> "Speichern unter" -> Speicherort festlegen -> Dateityp "PDF/A Dokument (*pdf)" umgewandelt.
 
CAD-Programme bieten ebenfalls in der Regel die Möglichkeit, aus einer Datei im DWG-Format eine Datei im PDF/A-Format zu erzeugen. Dies erfolgt meist ebenfalls über Befehle wie "Exportieren" oder "Speichern". In einigen Anwendungen ist auch der Befehl "Plotten" hierfür auszuwählen, gefolgt von Parametern, die für diesen Plot auszuwählen sind.
 
Im Internet gibt es für die jeweiligen Softwareprodukte zahlreiche Hilfestellungen für die Umwandlung von Dateien unterschiedlicher Formate in eine PDF/A-Datei.

Laden Sie die einzelnen Dokumente getrennt voneinander hoch. Auch inhaltlich in Zusammenhang stehende Dokumente laden Sie als getrennte Dateien hoch. Das erleichtert den Überblick und die Bearbeitung der Anträge.
 
Nachreichen von Dokumenten:

Bitte beachten Sie, dass pro Nachricht die Nachreichung auf 5 Dokumente beschränkt ist. Reichen Sie mehr als 5 Dokumente nach, übermitteln Sie diese in zusätzlichen Nachrichten.

Den Vorgangstitel benennen Sie bitte wie folgt:

Name des Bauherrn / Horb-Teilort / Bauvorhaben.

Beispiel: Mustermann / Horb-Teilort / EFH mit Garage.

Für den Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung sind verschiedene Unterlagen erforderlich. Diese müssen bestimmte Anforderungen erfüllen.

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Antragstellung (PDF zum Download).

Für künftige Anträge bitte unter dem Menüpunkt Bezeichnung: den Namen des Bauherrn und den Ort/Teilort des Baugrundstücks angeben z. B. Mustermann / Horb NB Einfamilienhaus
 
Dies erleichtert die Zuordnung im weiteren Schriftverkehr.

Tutorial-Video

Im Tutorial-Video des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird die Bedienung von ViBa-BW ausführlich erklärt! Es wird empfohlen, das Video vor der ersten Antragstellung einmal vollständig anzuschauen.

Tutorial-Video auf YouTube

Gestaltungsbeirat

Der Gestaltungsbeirat ist ein unabhängiges Sachverständigengremium und beurteilt ihm vorgelegte Bauvorhaben im Hinblick auf ihre städtebauliche, landschaftsarchitektonische und architektonische Qualität unter Berücksichtigung des Stadt-, Orts- und Landschaftsbildes, der städtebaulichen Denkmalpflege und der Nachhaltigkeit. Ziel des Gestaltungsbeirats ist es, die architektonische und städtebauliche Qualität und Baukultur auf einem hohen Niveau zu sichern und fortzuschreiben.

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