Lärmaktionsplan 2025

Der Gemeinderat hat 2015 einen Lärmaktionsplan für die Große Kreisstadt Horb a. N. beschlossen. Dabei wurden Maßnahmen zur Lärmminderung für die Wohnbevölkerung in besonders vom Lärm betroffenen Bereichen festgesetzt. Die Stadt Horb a. N. ist nach den EU-Umgebungslärmrichtlinien verpflichtet einen Lärmaktionsplan für Hautverkehrsstraßen zu erstellen und jeweils nach 5 Jahren fortzuschreiben. Dieses Verfahren (Stufe 4) wurde nun für den geltenden Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2015 durchgeführt.

Der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. hat am 22. Juli 2025 die Offenlage des fortgeschriebenen Lärmaktionsplans im vereinfachten Verfahren beschlossen (Link zu Beratungsunterlagen siehe unten). Im Rahmen der Offenlage konnten von den im Verfahren beteiligten Behörden und anderen Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen abgegeben werden. Seitens der Öffentlichkeit konnten ebenfalls Stellungnahmen bei der Verwaltung eingereicht werden. Anschließend wurde geprüft, ob sich aufgrund der Stellungnahmen inhaltliche Ergänzungen oder Änderungen des Lärmaktionsplans ergeben. Hierüber hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 21. Oktober 2025 beraten. 

Lärmaktionsplan – Freiwillige Lärmuntersuchungen in Ortsdurchfahrten: Beteiligung der Öffentlichkeit

Zur Verbesserung des Wohnumfeldes entlang der Ortsdurchfahrten auf der Gemarkung Horb a. N. erachtet die Stadt eine freiwillige Lärmuntersuchung entlang verschiedener klassifizierter Ortsdurchfahrten in Altheim, Dettlingen, Dießen, Grünmettstetten, Ihlingen, Mühlen, Nordstetten, Rexingen und Talheim sowie einer gemeindeeigenen Verbindungsstraße (Bildechinger Steige) als sinnvoll. Hierzu erstellt die Stadt Horb a. N. einen freiwilligen Lärmaktionsplan.

Beteiligung der Öffentlichkeit 

 Link zur Bekanntmachung vom 31. Oktober 2025

Nach Beschlussfassung im Gemeinderat am 22. Juli 2025 wurde die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / Träger öffentlicher Belange beauftragt. Im Rahmen der Offenlage gingen 14 Stellungnahmen ein. Unmittelbare Auswirkungen auf die im Berichtsentwurf (Lärmberechnung Ortsdurchfahrten) vorgeschlagenen Maßnahmen entfalten die Stellungnahmen der Ortschaftsräte Rexingen, Grünmettstetten, Nordstetten, Dießen und Dettlingen.

Der Planentwurf wurde nach Berücksichtigung der Stellungnahmen stellenweise geändert bzw. ergänzt und in geänderter Fassung am 21. Oktober 2025 durch den Gemeinderat beschlossen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt.

Ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h aus Lärmschutzgründen als Sofortmaßnahme für folgende Ortsdurchfahrten bzw. Streckenabschnitte der Stadt Horb a. N.:

Bildechinger Steige
OD Altheim
OD Grünmettstetten
OD Mühlen
OD Nordstetten
OD Rexingen
OD Talheim
Ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 km/h aus Lärmschutzgründen als Sofortmaßnahme für folgende Ortsdurchfahrten bzw. Streckenabschnitte der Stadt Horb a. N.:

OD Dettlingen
OD Dießen
Ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h aus Lärmschutzgründen als Sofortmaßnahme für die

L 398 Bebauung Ihlingen

Unterlagen zum Download

Freiwillige Lärmaktionsplanung - Bericht zur Beschlussfassung (PDF)

Lärmaktionsplan 4. Stufe - Bericht zur Beschlussfassung (PDF) 

Stellungnahmen zur Lärmaktionsplanung (PDF) 

Verkehrszahlen OD Rexingen (PDF)