Lärmaktionsplan Horb a. N.
Öffentliche Bekanntmachungen
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Große Kreisstadt Horb a. N. ist aufgrund der Verkehrsbelastungen der Bundesautobahn 81, der Bundesstraßen 28 und 32 sowie der Landesstraße 398 von über 8.200 Kfz/24h verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Sie hat hierzu im Jahr 2015 ihren ersten kommunalen Lärmaktionsplan (Stufe 2) mit der Festsetzung verschiedener Lärmminderungsmaßnahmen beschlossen. Die festgesetzten Maßnahmen wurden zwischenzeitlich umgesetzt. Daher wurde der kommunale Lärmaktionsplan für die sogenannten Pflichtstrecken im vereinfachten Verfahren fortgeschrieben (Stufe 3) und im Mai 2022 im Gremium beschlossen. In der aktuellen Stufe 4 der kommunalen Lärmaktionsplanung musste dieser Lärmaktionsplan nun erneut überprüft und fortgeschrieben werden. Dabei wurden lediglich die Pflichtstrecken der LUBW berücksichtigt. Die Ortsdurchfahrten der einzelnen Stadtteile wurden in einem separaten Verfahren untersucht.
Das mit der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung von Horb a. N. beauftragte Büro Rapp AG, Freiburg, hat die landesweite Lärmkartierung der LUBW für die Pflichtkartierungsstrecken auf Gemarkung Horb a. N. ausgewertet. Trotz der ermittelten Lärmbetroffenheiten entlang der Pflichtstrecken erfolgte die Fortschreibung des kommunalen Lärmaktionsplans der Stadt Horb a. N. im vereinfachten Verfahren; das heißt: Es wurden keine weiteren Lärmminderungsmaßnahmen untersucht und/oder festgesetzt. Die geplante Verkehrsfreigabe der Hochbrücke 2028 und die damit verbundene Veränderung der Verkehrsmengen im Bereich der B 32 Kernstadt Horb a. N. führt künftig zu einer grundlegenden Änderung der Lärmsituation und soll abgewartet werden. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22. Juli 2025 der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz zugestimmt.
Zur Verbesserung des Wohnumfeldes und zur Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen gegeben sind, wurde in den Ortsdurchfahrten eine freiwillige Lärmberechnung nach RLS-19 durchgeführt. Nach fachgerechter Abwägung (Lärmminderungswirkung, Verkehrssicherheit, Aufenthaltsqualität, Verkehrsfluss, Luftqualität, Verlagerungseffekte u. a.) wurden Maßnahmen zur Lärmminderung festgelegt.
Auch diesem Plan hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 22. Juli 2025 zugestimmt und hat die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz beauftragt.
Im Rahmen der Offenlage gingen 13 Stellungnahmen seitens der Behörden / Träger öffentlicher Belange ein – alle ohne weitere Einwendungen gegen den Lärmaktionsplan. Seitens der Bürgerschaft ist im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eine Stellungnahme bei der Stadtverwaltung eingegangen.
Unmittelbare Auswirkungen auf die im Berichtsentwurf (Lärmberechnung Ortsdurchfahrten) vorgeschlagenen Maßnahmen entfalten die Stellungnahmen der Ortschaftsräte Rexingen, Grünmettstetten, Nordstetten, Dießen und Dettlingen.
Der Planentwurf wurde nach Berücksichtigung der Stellungnahmen stellenweise geändert bzw. ergänzt und in geänderter Fassung am 21. Oktober 2025 durch den Gemeinderat beschlossen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt.
Ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h aus Lärmschutzgründen als Sofortmaßnahme für folgende Ortsdurchfahrten bzw. Streckenabschnitte der Stadt Horb a. N.:
Bildechinger Steige
OD Altheim
OD Grünmettstetten
OD Mühlen
OD Nordstetten
OD Rexingen
OD Talheim
Ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 km/h aus Lärmschutzgründen als Sofortmaßnahme für folgende Ortsdurchfahrten bzw. Streckenabschnitte der Stadt Horb a. N.:
OD Dettlingen
OD Dießen
Ganztägige Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h aus Lärmschutzgründen als Sofortmaßnahme für die
L 398 Bebauung Ihlingen
Freiwillige Lärmaktionsplanung - Bericht zur Beschlussfassung (PDF, 2,6 MB) (pdf | 3 MB)
Lärmaktionsplan 4. Stufe - Bericht zur Beschlussfassung (PDF; 960 KB)
Stellungnahmen zur Lärmaktionsplanung (PDF, 252 KB) (pdf | 252 KB)
Verkehrszahlen OD Rexingen (PDF, 2,2 MB) (pdf | 2 MB)
Horb a. N., den 31. Oktober 2025
In Vertretung
Ralph Zimmermann, Bürgermeister
Der Lärmaktionsplan (Stufe 4) wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22. Juli 2025 beraten und beschlossen. Die Beratungsunterlagen und Beschlussergebnisse finden Sie im Bürgerinformationssystem (siehe TOP Ö3).
Über die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen während der Offenlage bis zum 4. September 2025 hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 21. Oktober 2025 beraten. Die Beratungsunterlage finden Sie ebenfalls im Bürgerinformationssystem (siehe TOP Ö3)