"Seitenäcker"

Altheimrechtskräftig Bebauungsplan

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Seitenäcker“ soll durch die Definition von planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Plangebietes sichergestellt werden. Das Plangebiet mit einer Gesamtfläche von ca. 3,29 ha befindet sich am südwestlichen Siedlungsrand des Horber Stadtteils Altheim in direktem Anschluss an das bestehende Baugebiet in der Narzissenstraße. Nördlich, westlich und südlich grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an und das Gebiet öffnet sich in die freie Landschaft. Im Osten befindet sich bestehende Wohnbebauung.

Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Seitenäcker“ in Horb am Neckar-Altheim sind seit dem 13.12.2024 rechtskräftig.


Änderungen:

1. Änderung

Organisationseinheit