"Seitenäcker" - 1. Änderung

Altheimrechtskräftig Bebauungsplan

Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.11.2025 die 1. Änderung des Bebauungsplans "Seitenäcker" in Horb am Neckar-Altheim im vereinfachten Verfahrensn nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.

Die Änderung des Bebauungsplans umfasst lediglich die Flurstücksangaben bezogen auf die erforderlichen CEF-Maßnahmen. 
Lage der bisherigen Maßnahme: Flurstück Nr. 2919 im Gewann Breitbang und Nr. 2517 im Gewann Bol, beide Gemarkung Altheim. 
Lage der jetzigen Maßnahme: Flurstück Nr. 2918 und Nr. 2919, beide Gemarkung Altheim, nördlich von Altheim im Gewann Breitbang.

Die 1. Änderung des Bebauunngsplanes ist seit dem 05.12.2025 rechtskräftig.

Organisationseinheit