„Industriegebiet Horb a. N."

rechtskräftig Bebauungsplan

Der Bebauungsplan „Industriegebiet Horb a.N.“ in Horb a.N. und Horb a.N. - Altheim ist seit dem 21.01.1981 rechtsverbindlich.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 119 ha und weist Industriebauflächen (GI) aus. Weiterhin werden Grün- sowie Verkehrsflächen im Bebauungsplan festgesetzt. Die Bebaubarkeit wird über großzügige, meist über mehrere Grundstücke verlaufende Baufenster definiert.


Änderungen:

7. Änderung

8. Änderung

9. Änderung

Organisationseinheit