„Industriegebiet Horb a. N." - 8. Änderung

rechtskräftig Bebauungsplan

8. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19. Juli 2022 die 8. Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Industriegebiet Horb a. N.“ in Horb a. N. und Horb a. N.-Altheim gem. § 10 BauGB als Satzungen beschlossen.

Die Änderung des Bebauungsplans sieht vor, die Verkehrsfläche neu zu definieren und damit einen Ringschluss der Straßen „Gideonstraße“, „Beim Roten Kreuz“ und der „Pappelstraße“ zu verwirklichen. Damit können Gewerbeflächen entstehen, die direkt an Verkehrsflächen angrenzen und darüber erschlossen werden können. Weiterhin werden Anpassungen für eine flächensparende und umweltverträgliche Bebauung vorgenommen. Es werden Mindestgrößen für Bauflächen berücksichtigt, die dem Charakter eines strukturierten Industriegebiets entsprechen. Grundlegende Änderungen am Planungsziel zur Entwicklung des Industriegebiets werden jedoch nicht vorgenommen. 

Das Änderungsgebiet umfasst eine Teilfläche des Bebauungsplanes in einer Größe von ca. 14,2 ha. In diesem Bereich weist der Bebauungsplan im größten Teil Industrieflächen sowie nördlich gelegene landwirtschaftliche Flächen aus.

Die ortsübliche Bekanntmachung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften erfolgte am 02.09.2022 im Amtsblatt der Stadt Horb am Neckar. Die 8. Änderung des Bebauungsplans „Industriegebiet Horb a. N.“ in Horb a. N. und Horb a. N.-Altheim wurde somit am 02.09.2022 rechtsverbindlich.

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