Der Bebauungsplan „Höfen“ in Horb a. N.-Dießen ist seit 14.10.1981 rechtsverbindlich. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 2,7 ha und weist überwiegend allgemeine Wohnbauflächen (WA) aus. Die Bebaubarkeit wird über großzügige, meist über mehrere Grundstücke verlaufende Baufenster definiert.