"Höfen" - 2. Änderung

Dießenrechtskräftig Bebauungsplan

2. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23. April 2024 die 2. Änderung des Bebauungsplans „Höfen“ in Horb a. N.- Dießen als Satzung nach § 10 BauGB beschlossen.

Mit der Bebauungsplanänderung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung von 3 Wohnbauplätzen geschaffen. Das Änderungsgebiet umfasst das Grundstück Flst.-Nr. 1317, Gemarkung Horb a. N.-Dießen. 

Die 1. Änderung des Bebauungsplans ”Höfen” in Horb am Neckar-Dießen ist seit dem 31.05.2024 rechtskräftig. 

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