2. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23. April 2024 die 2. Änderung des Bebauungsplans „Höfen“ in Horb a. N.- Dießen als Satzung nach § 10 BauGB beschlossen.
Mit der Bebauungsplanänderung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung von 3 Wohnbauplätzen geschaffen. Das Änderungsgebiet umfasst das Grundstück Flst.-Nr. 1317, Gemarkung Horb a. N.-Dießen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans ”Höfen” in Horb am Neckar-Dießen ist seit dem 31.05.2024 rechtskräftig.