"Hinter der Kirche"

Dettingenrechtskräftig Bebauungsplan

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfaßt die Flurstücke Nr. 172, 172/1, 1456, 1456/1, 1457 + 1459 bzw. Teile dieser Flurstücke. Der Bebauungsplan "Hinter der Kirche" greift z.T. in den rechtskräftigen Bebauungsplan "Dettingen Ost I" ein. Der B-Plan "Dettingen Ost I" wird mit Inkrafttreten des Bebauungsplans "Hinter der Kirche" in dessen Bereich aufgehoben. Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen. Diese Festsetzung wird übernommen und das Plangebiet als reines Wohngebiet ausgewiesen.

Der Bebauungsplan "Hinter der Kirche“ in Horb am Neckar-Dettingen ist seit dem 15.11.1994 rechtskräftig. 


Änderungen:

1. Änderung

Organisationseinheit