"Hinter der Kirche" - 1. Änderung

Dettingenrechtskräftig Bebauungsplan

1. Änderung

Der rechtskräftige Bebauungsplan "Hinter der Kirche" in Horb a.N.-Dettingen weist diesen Bereich als reines Wohngebiet aus. Vorgesehen sind bis zu 2-geschossige Wohngebäude mit einer Dachneigung von 40 - 48°. Im nördlichen Baufenster wurde die Firstrichtung guer zur Erschließungsstraße festgesetzt, während im südlichen Baufenster diese parallel zur Erschließungsstraße festgesetzt wurde.

Mit der Änderung wird die Baugrenze und die Firstrichtung im südlichen Bereich des Flurstücks Nr. 1456 gedreht und somit dem nördlichen Baugrundstück angepaßt. Die übrigen Festsetzungen im Bereich des Änderungsdeckblattes werden beibehalten. Die Erschließung des Grundstückes ist gesichert.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans ”Hinter der Kirche” in Horb am Neckar-Dettingen ist seit dem 16.09.1997 rechtskräftig.

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