Die im Flächennutzungsplan im Gewann "Welle" ausgewiesene Grünfläche soll auf der Grundlage dieses Bebauungsplanes der gärtnerischen Nutzung zugeführt werden.
Außerdem soll der Bebauungsplan "Welle" die Genehmigungsgrundlage zur Erstellung der geplanten Gartenhäuser sein.
Der Bebauungsplan "Gartenhausgebiet Welle" in Horb a. N.-Dettensee ist seit dem 14.10.1987 rechtsverbindlich.