1. Änderung
Der Bebauungsplan "Gartenhausgebiet Welle" in Horb am Neckar - Dettensee wird dahingehend geändert, dass das Maß der baulichen Nutzung erhöht wird. Der maximal zulässige umbaute Raum wird von 25 m3 auf 40 m3 erhöht und die maximal zulässige Grundfläche von 12 m2 auf 16 m2 . Textliche Festsetzungen und Nutzungsschablone werden entsprechend angepasst.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans ”Gartenhausgebiet Welle” in Horb am Neckar-Dettensee ist seit dem 04.10.2006 rechtsverbindlich.