Der Bebauungsplan „Oberer Augstbaum“ in Horb a. N. - Rexingen ist seit dem 05.11.1973 rechtsverbindlich. Er wurde mit der 1. Änderung vom 14.07.1986 im Plan neu gefasst. Der Bebauungsplan weist Flächen für Gewerbegebiete (GE) und eingeschränkte Gewerbegebiete (GEe) aus. Die Einschränkung bezieht sich auf die bauliche Nutzung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören.
Das Gewerbegebiet „Oberer Augstbaum“ liegt im nördlichen Anschluss an das Gebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Augstbaum“. Das Plangebiet wird erschlossen über die K 4779 und befindet sich außerhalb der Ortslage von Horb a.N.-Rexingen.