2. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26. Oktober 2021 die zweite Änderung des Bebauungsplans „Oberer Augstbaum“ in Horb a. N.-Rexingen gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Inhalt der Bebauungsplanänderung ist die Umlegung der Planstraße für die Weiterentwicklung eines bestehenden Gewerbebetriebs.
Die ortsübliche Bekanntmachung der Bebauungsplanänderung erfolgte am 05.11.2021 im Amtsblatt der Stadt Horb a. N.
Die Bebauungsplanänderung „Oberer Augstbaum“ in Horb a. N.-Rexingen wurde somit am 05.11.2021 rechtsverbindlich.