Um die Erschließung des Dahlienweges wirtschaftlicher zu gestalten wird mit dem Bebauungsplan "Vor dem Gässle II" eine weitere Bauzeile entlang dieser Erschließungsstraße ausgewiesen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplan umfasst eine Fläche von ca. 0,45 ha und weist allgemeine Wohnbauflächen (WA) aus.
Der Bebauungsplan ”Vor dem Gässle II” in Horb am Neckar-Betra ist seit dem 19.12.1977 rechtskräftig.