"Vor dem Gässle II" - 1. Änderung

Betrarechtskräftig Bebauungsplan

1. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.1983 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Vor dem Gässle II“ in Horb am Neckar-Betra im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen. 

Mit der Änderung ist die vorgesehene Parkanlage zugunsten eines Bauplatzes entfallen.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes ist seit dem 03.12.1984 rechtskräftig.

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