1. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.1983 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Vor dem Gässle II“ in Horb am Neckar-Betra im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.
Mit der Änderung ist die vorgesehene Parkanlage zugunsten eines Bauplatzes entfallen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes ist seit dem 03.12.1984 rechtskräftig.