5. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb a. N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28. September 2021 die 5. Änderung des Bebauungsplans „Waldbrunnen“ in Horb a. N.-Grünmettstetten gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung liegt größtenteils im Bebauungsplan „Waldbrunnen“. Teilbereiche liegen im Geltungsbereich des angrenzenden Bebauungsplanes „Am Killberg“ oder im unüberplanten Innenbereich. Im Rahmen einer gewünschten Teilung des Grundstücks mit der Flst.-Nr. 575 soll die bisher festgesetzte private Grünfläche in eine Wohnbaufläche geändert werden. Hierdurch wird im Sinne der Innenentwicklung und Nachverdichtung auf dem Grundstück ein weiterer Wohnbauplatz entwickelt
Die ortsübliche Bekanntmachung der Bebauungsplanänderung erfolgte am 29.10.2021 im Amtsblatt der Stadt Horb a. N.
Die Bebauungsplanänderung „Waldbrunnen“, Horb a. N. – Grünmettstetten wurde somit am 29.10.2021 rechtsverbindlich.