"Verlängerung Grünmettstetter Straße"

Bittelbronnrechtskräftig Abrundungssatzung

Mit der vorliegenden Abrundungssatzung sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden auf dem Flurstück 494/4 geschaffen werden. Auf dem Flurstück Nr. 494/3 soll ebenfalls die Möglichkeit geschaffen werden, im nördlichen Teil Wohnbebauung zu errichten. Das Plangebiet schließt an bestehende Wohnbebauung im östlichen Siedlungsgebiet der Ortschaft Bittelbronn an. Auf den Flurstücken Nr. 494 und 494/3 befinden sich im südlichen Teil jeweils ein Wohngebäude 
mit Zufahrt von der Schwarzwaldstraße / Grünmettstetter Straße. Das Flurstück 494/4 wird derzeit als Garten genutzt. Das Gelände steigt nach Norden hin an.

Die Abrundungssatzung "Verlängerung Grünmettstetter Straße" in Horb am Neckar-Bittelbronn ist seit dem 03.11.2017 rechtskräftig.

Organisationseinheit