"Veigelesgärten" - 2. Änderung

Betrarechtskräftig Bebauungsplan

2. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.06.2024 die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Veigelesgärten“ in Horb am Neckar-Betra im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen. 

Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand von Betra zwischen den Kreisstraßen K 4763 und K 4762 sowie dem bestehenden Gewerbegebiet „Veigelesgärten“. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von 0,64 ha beinhaltet die Flurstücke 1410/2, 1411/2, 1413/2 und 1414 i.T.. 
Mit dem Verfahren sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung des Bestands und eine Erweiterung für den Neubau eines Bürogebäudes einer am Ort ansässigen Firma geschaffen worden.

Die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans ist seit dem 12.07.2024 rechtskräftig.

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