1. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.07.2010 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Veigelesgärten“ in Horb am Neckar-Betra im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.
Mit der Änderung werden auf Teilflächen der Grundstücke Flst.Nr. 372/1, 1414, 1416 und 1417/1 der Gemarkung Betra u.a. zwei Baufenster mit der Festsetzung GEe (eingeschränktes Gewerbegebiet) sowie eine Lagerfläche festgesetzt.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 27.07.2010 rechtskräftig.