"Untere Gärten Erweiterung"

Ahldorfrechtskräftig Bebauungsplan

Aufgrund fehlender Baugrundstücke wurde das Gebiet des Bebauungsplan städtebaulich geordnet. Das Plangebiet wird im Norden durch die Straße "Untere Gärten" begrenzt. Die südliche Begrenzung stellen die Gartenbereiche der Bebauung entlang der Nordstetter Straße dar. Gartengrundstücke, die von der Straße "Untere Gärten" erschlossen werden, bilden die Östliche Grenze. Im Westen schließt das Baugebiet "Untere Gärten" an.

Der Bebauungsplan "Untere Gärten Erweiterung" in Horb am Neckar-Ahldorf ist seit dem 13.06.1995 rechtskräftig. 

Organisationseinheit