Das Baugebiet ist in ein Mischgebiet (§ 6 BauNVO) ohne Ausnahmen nach Abs. 3 und in eine Gemeinbedarfsfläche (Feuerwehrgerätehaus) unterteilt. Die Bebauung soll in offener Bauweise mit ein- bis zweigeschossigen freistehenden Satteldachgebäuden erfolgen.
Der Bebauungsplan "Torweg" in Horb am Neckar-Grünmettstetten sind seit dem 11.06.1991 rechtskräftig.