"Talberg" - 9. Änderung

Altheimrechtskräftig Bebauungsplan

9. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.04.2014 die 9. Änderung des Bebauungsplanes „Talberg“ in Horb am Neckar-Altheim im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.

Die Nutzungsschablone N1 wird im Änderungsbereich in N4 geändert.

Die 9. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 11.04.2014 rechtskräftig.

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