9. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.04.2014 die 9. Änderung des Bebauungsplanes „Talberg“ in Horb am Neckar-Altheim im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.
Die Nutzungsschablone N1 wird im Änderungsbereich in N4 geändert.
Die 9. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 11.04.2014 rechtskräftig.