8. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.09.2012 die 8. Änderung des Bebauungsplanes „Talberg“ in Horb am Neckar-Altheim im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.
Die Festsetzungen des Bebauungsplan werden im Ganzen geändert. In der Nutzungsschablone N1 wird die maximal zulässige Traufhöhe bei I-geschossiger Bauweise auf 3,85m erhöht, Die örtlichen Bauvorschriften werden dahingehend geändert, dass neben Satteldächern auch Walm- und Zeltdächer zulässig werden. Gleichzeitig wird das Spektrum der zulässigen Dachneigungen auf 22-48° erweitert. Die vorhandene Regelung hinsichtlich der Baukörperpropertionen wird ersatzlos gestrichen und als Dachform für Garagen werden begrünte Flachdächer zugelassen.
Der Bereich des Grundstückes Flst. Nr. 9/3 wird durch ein Deckblatt gezielt geändert, um eine Anpassung an die Gebäudestruktur des angrenzenden Ortskernes zu erreichen. Die vorhandene Baugrenze wird erweitert und die Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) auf 545,85 m ü. NN festgesetzt. Im Bereich des Deckblattes wird eine neue Nutzungsschablone eingeführt (N3), die ergänzend zu den Festsetzungen der Nutzungsschablone N1 eine II-geschossige Bebauung mit Traufhöhen von maximal 6,75m und Firsthöhen von maximal 11,75m zulässt.
Die 8. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 05.10.2012 rechtskräftig.