7. Änderung
Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.11.2004 die 7. Änderung des Bebauungsplanes „Talberg“ in Horb am Neckar-Altheim im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen.
Im Änderungbereich Flst. Nr. 3623 wird ein Baufenster für ein Wohngebäude ausgwiesen und die Firtsrichtung alternativ festgesetzt. Die Nutzungsschablone wurde entsprechend übernommen.
Die 7. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 07.12.2004 rechtskräftig.