"Talberg" - 6. Änderung

Altheimrechtskräftig Bebauungsplan

6. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Horb am Neckar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.10.2004 die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Talberg“ in Horb am Neckar-Altheim im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB als Satzung beschlossen. 

Mit der Änderung wird im Änderungsbereich das Baufenster, und somit auch die Firstrichtung, um etwa 30° gedreht, das Walmdach zugelassen, die max. zulässige Knistockhöhe von 1,10 m festgesetzt und das Baufenster der Garage an die Planung angepasst.

Die 6. Änderung des Bebauungsplans ist seit dem 12.10.2004 rechtskräftig.

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